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Der Ehrenkodex des ANBB

1. VERBOT DER ABWERBUNG

Die Mitglieder verpflichten sich, innerhalb des Netzes aktive Abwerbung zu unterlassen. Wendet sich ein mit dem ANBB kooperierender Operateur an einen anderen Anästhesisten innerhalb des Netzes, so verpflichtet sich dieser, den betroffenen Kollegen zu informieren und eine Klärung, wenn möglich unter Einbeziehung des Operateurs, herbeizuführen. Es muss ein direktes Gespräch zwischen den beiden Anästhesisten stattfinden, bevor eine Vereinbarung zwischen dem „neuen“ Anästhesisten und dem Operateur getroffen wird. Ein Gespräch nur mit dem Operateur ist nicht ausreichend.

Zur Lösung des Konflikts bietet sich eine „Mediation“ zwischen den Beteiligten unter Einbeziehung eines nicht beteiligten (Vorstands-) Mitglieds an. Sollte es hierbei zu keiner Lösung kommen, so wird das Schlichtungsgremium laut Satzung angerufen. Die bestehenden Bedingungen zwischen Operateur und Anästhesist dürfen nicht zu Gunsten des Operateurs und zu Lasten des Anästhesisten verändert werden, es sei denn die Beteiligten weisen nach, dass sich die Grundlagen der Zusammenarbeit, derart geändert haben, dass eine Anpassung notwendig wird.

2. VERTRETERHONORAR

Innerhalb des ANBB gilt ein Vertreterhonorar von EUR 50,-- pro Std. als Minimum.

3. OFFENLEGUNG DER VEREINBARUNG MIT DEN OPERATEUREN

Offengelegt werden:

  • Namen der Operateure

  • Höhe der Abgaben (Anästhesist an Operateur/Operateur an Anästhesist)

  • Art der Vereinbarung: für welche Leistungen wird bezahlt ?

  • bei Änderungen werden die Angaben aktualisiert (z.B. neue Operateure und/oder Änderungen bestehender Vereinbarungen)

  • Zugang zu den personenbezogenen bzw. vorstehend genannten Daten hat nur der Vorstand. Die Daten sind vertraulich zu behandeln und nicht nach außen zu tragen. In Streitfällen erhalten die am Streit Beteiligten ANBB-Mitglieder Einblick in die jeweiligen Daten.


4. GÜLTIGKEIT FÜR GESCHÄFTSPARTNER

Betreibt ein ANBB-Mitglied mit Nicht-ANBB-Mitgliedern ein OP-Zentrum, eine Gemeinschaftspraxis oder sonstige Kooperationen, so gilt der Ehrenkodex auch für die Nicht-ANBB-Mitglieder.

Claren/Berinson Stand 04/2007

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